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ÖSV & Prüfungswesen

Vorab möchte ich festhalten, dass viele der nachstehenden Informationen vom Österreichischen Segelverband stammen!

Wichtige Informationen für Kandidaten/-innen, OeSV-geprüfte Ausbildungsstätten und OeSV-lizenzierte Prüfer/-innen. Auf der Seite vom ÖSV findet Ihr alles über die Lernziele in der angestrebten Ausbildung (BFA, bzw. Fahrtbereich – Stufe), die Checkliste für OeSV Theorieprüfungen und die Prüfungsinhalte (Checklisten) für die praktische Segelprüfung vom BFA Binnen-Junior, BFA Binnen, BFA FB 1, FB 2/FB 3 und BFA FB 4.

Einige der wichtigsten Downloads habe ich Euch unter ÖSV-Downloads zusammengestellt!

Um die Struktur der Befähigungsausweise [97 KB] etwas einfacher begreifen zu können, hat man nun endlich eine Übersicht dieser Struktur online gestellt.

Das Prüfungswesen des Öst. Segel-Verbandes


30.08.2012 Der OeSV hat mit 2. August 2012 die bescheidmäßige Feststellung als Prüfungsorganisation im Sinne des § 15 SeeSchFG erhalten. Auf Grund unserer Führerscheine kann nun das Internationale Zertifikat für die Führung von Jachten (International Certificate for Operators of Pleasure Craft, IC oder auch ICC) beantragt werden, welches als amtlich anerkannter Befäigungsausweis gilt.
Auf Basis der am 16. Mai 2012 veröffentlichte Novelle des SeeSchFG und der am 25. Mai 2012 herausgegebene neue SeeSchFVO hat der OeSV einen Antrag auf bescheidmäßige Feststellung als Prüfungsorganisation an das BMVIT gestellt. Voraussetzung für einen solchen Antrag ist, dass die dafür vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen nachgewiesen werden. Dass dies der Fall ist, wurde dem OeSV nunmehr mit Bescheid des BMVIT als oberste Schifffahrtsbehörde bestätigt,

Befähigungsausweise (BFA), die vom OeSV ausgestellt werden, berechtigen zum Erwerb eines Internationalen Zertifikates für die Führung von Jachten (International Certificate for Operators of Pleasure Craft, IC oder auch ICC), welches als amtlich anerkannter Befäigungsausweis gilt. Auf Grund von Übergangsbestimmungen gilt dies nun rückwirkend für alle BFA, die vom OeSV seit 1.1.2012 ausgestellt wurden.

Diese Bestimmungen gelten für Befähigungsausweise zur Führung von Jachten auf See, also in den Fahrtbereichen 1 - 4 laut SeeSchFVO. An den Regelungen für Binnenscheine, die der OeSV wie bisher ausstellt, ergeben sich damit keine Änderungen.

Im Zusammenhang mit dem Prüfungs- und Führerscheinwesens unterhält der OeSV auch institutionalisierte Beziehungen zu gemeinnützigen und gewerblichen Ausbildungsstätten. Diese genießen insofern eine Sonderstellung, als sie sich gegenüber dem OeSV zur Einhaltung genau definierter "Lizenzierungsbestimmungen" verpflichten und im Gegenzug Erleichterungen bei der Organisation und Abwicklung von Prüfungen in Anspruch nehmen können. Eine jeweils aktuelle Liste ist unter der Rubrik "OeSV-geprüfte Ausbildungsstätten" enthalten.

Im Hinblick auf die dargestellten gesetzlichen Änderungen, aber auch im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung der Qualität befinden sich derzeit einige Themen in Bearbeitung. Dies betrifft vor allem

Prüfungsordnung BFA FB 1 - 4, einschließlich Lernzielkataloge und Musterbeispiel- bzw -fragensammlung
Prüfungsordnung Binnen, einschließlich Lernzielkataloge und Musterbeispiel- bzw -fragensammlung
Prüferstatut und "Code of Conduct"
Liste der lizenzierten Prüferinnen und Prüfer
Kriterien für die Anerkennung als OeSV-geprüfte Ausbildungsstätte bzw. als "ISAF-approved"
und vieles mehr Der OeSV wird diese Themen in einem transparenten Prozess und Einbindung alles Interessensgruppen bearbeiten. Alle, die konstruktiv dazu beitragen möchten, sind herzlich zur Mitarbeit eingeladen.

Die neue Prüfungsordnung PRO2012 [299 KB] Downbload [299 KB] zur Verfügung!

Lernziele

Lernziele für die BFA Binnen und Meer (Basis, Binnen+, FB 1, FB 2, FB 3 und FB 4):

Der Lernzielkatalog enthält die Themen, die im Rahmen der PRO 2009 Grundlage für die Erstellung konkreter Prüfungsaufgaben, Fragenkatalogen, Karten-Übungen und Checklisten sind. Gleichzeitig gibt der Lernzielkatalog den Ausbildungsstätten Hinweise für eine an die Prüfungsanforderung angepasste Strukturierung der Lehrpläne. Lernziele sind dabei jene Fertigkeiten und Kenntnisse, die sich Kandidaten/-innen für die genannten Fahrtbereiche anzueignen haben und die Gegenstand der vorgesehenen Prüfungen sind. Die Lernziele für den BFA Binnen (bisher A-Schein) sind im Basisstoff und dem Kapitel Binnen+ enthalten. Die Lernziele geben keine Methoden vor, wie Kandidaten/-innen sich die genannten Fertigkeiten anzueignen haben. Die Lernziele geben auch nicht vor, in welcher Form das erworbene Wissen zu prüfen ist.
Hier kannst Du Dir den neuesten Entwurf des Lernzielkatalogs downloaden:

Download: Lernziele v17_0-ws.pdf [140 KB]

Checkliste für die OeSV Theorieprüfungen (Anweisungen für die Prüfungskommisssion):

Die Mitglieder der Prüfungskommission erhalten damit eine Leitlinie für den Prüfungsablauf. Die Kandidaten erfahren, was bei der Prüfung auf sie zukommt. Sie sehen in der Liste, welche Unterlagen und Hilfsmittel bei der Prüfung erlaubt sind. Darin wird auch angegeben, wie viel Zeit für die einzelnen Bereiche einer Prüfung zur Verfügung steht und vor allem, wie viele richtige Antworten pro Kapitel und Arbeit erforderlich sind um die Prüfung positiv zu bestehen.Hier können Sie die Checkliste für OeSV-Theorieprüfungen downloaden:

Download: Checkliste für ÖSV Theorieprüfung.pdf [48 KB]

Download: Kommentar zu den Kartenarbeiten.pdf [55 KB]

Checkliste für die Praxisprüfung zum BFA FB 1:

Die Praxischeckliste für den BFA FB 1 wird noch erstellt. Die Aufgaben sind im Bereich Segeln mit jenen bei der praktischen Prüfung für den BFA Binnen (vormals A-Schein) für den Bereich der Segelprüfung ident. Unter Motor müssen das Ablegen, Achterfahren, Boje über Bord Manöver, Ankern im freien Wasser und Anlegen, beherrscht werden.

Praxischeckliste für die Praxisprüfung zum BFA FB 2 und BFA FB 3:

Die Praxischeckliste für die BFA FB 2 und FB 3 beinhaltet all jene Aufgaben und Übungen, die der Kandidat bei der Praxis-Segelprüfung können muss. Es werden bei der Prüfung keine anderen Manöver und Aufgaben geprüft, aber jene Positionen in der Liste müssen von jedem einzelnen Kandidaten/-in positiv erfüllt werden. Die Anzahl der Versuche bei den Manövern unter Motor, bzw. den Manövern unter Segel richtet sich nach den herrschenden Bedingungen. Die maximale Versuchsanzahl in der Liste ist auf „normale“ Bedingungen (Windstärke: 2-4 Bft.) ausgerichtet. Bei davon abweichenden Konditionen wird die Prüfungskommission dies entsprechend berücksichtigen.
Hier können Sie die Praxischeckliste für den BFA FB 2 und BFA FB 3 downloaden:

Download: ÖSV Praxischeckliste FB 2_3.pdf [17 KB]

Hier können Sie die Erläuterungen zur Praxischeckliste für den BFA FB 2/FB 3 downloaden:

Download: Erläuterungen Checkliste BFA FB 2_3.pdf [87 KB]

Praxischeckliste für die Praxisprüfung zum BFA FB 4:

Diese Liste für die Praxisprüfung BFA FB 4 ist erstellt und wird zurzeit von einem Mitarbeiterteam begutachtet.
Die Vorgaben für die Prüfung finden Sie im Lernzielkatalog.

Nachweise

► Schiffslogbuch (Original, Kopie oder Abschrift);
► persönliches Logbuch (Original, Kopie oder Abschrift, Kladden [2 KB] );
► logbuchähnliche Aufzeichnung (Original, Kopie oder Abschrift);
► Seefahrtbuch des OeSV, ab Ausgabe 1997 (ältere bzw. ausländische Ausgaben müssen alle erforderlichen Daten enthalten);
Seemeilenbestätigung [281 KB] ;

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